Die neuen Mitgliedervertreter stehen fest.
Wahl erfolgreich abgeschlossen
Die Wahl der neuen Mitgliedervertreter ist abgeschlossen. Vom 30. März bis zum 17. April 2026 war Gelegenheit für jedes Mitglied, seine Stimme per Brief abzugeben. Die abschließende Sitzung des Wahlvorstandes stellte am 28. April die Wahlergebnisse fest.
Alle gewählten Vertreter haben die Wahl angenommen und somit verfügt unsere Genossenschaft über 73 Vertreter und 9 Ersatzvertreter, die sich den Belangen der Mitglieder und der Genossenschaft als Ganzes widmen. Ersatzvertreter sind jene, die im Falle eines Ausscheidens eines Vertreters im Lauf der Legislatur und vor der neuen Wahl nachrücken.
Die Vertreterversammlung ist das höchste Organ unserer Genossenschaft. Sie beschließt wichtige Entwicklungen des Unternehmens mit, wählt den Aufsichtsrat, der die Geschäftstätigkeit überwacht. Gemäß der Satzung unserer WBG besteht die Vertreterversammlung aus mindestens 50 von den Mitgliedern der Genossenschaft gewählten Vertretern. Grundvoraussetzung ist, dass nur Mitglieder auch Vertreter werden können. Die Amtszeit der Vertreter von fünf Jahren beginnt mit der Annahme der Wahl, jedoch nicht vor Ende der Amtszeit der bisherigen Vertreter.
Die Amtszeit endet mit der Vertreterversammlung, die über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates über das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt.
Hier finden sie die Übersicht über die gewählten Vertreter.
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