Genossenschaftsanteile bieten gute Anlagemöglichkeiten - sicher und vertraut

Sie, unsere Mitglieder, haben Genossenschaftsanteile gezeichnet und sind damit Teilhaber unserer Genossenschaft. Dies entspricht dem ursprünglichen Genossenschaftsmodell, das auf der Idee basiert, als starke Gemeinschaft für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen. Der genossenschaftliche Grundsatz, der Zweck einer Wohnungsbaugenossenschaft, lautet:

„Sparen – Bauen – Wohnen“, getragen vom Gedanken der Selbsthilfe: Die Mitglieder können Bau- und Modernisierungsmaßnahmen mit eigenen Mitteln finanzieren.

Seit der Satzungsänderung im Jahr 2022 sind auch bei der WBG Zukunft neue Möglichkeiten zur Kapitalanlage eröffnet. Unsere Mitglieder haben nun die Option, zusätzlich zu den Pflichtanteilen bis zu 200 freiwillige Anteile zu erwerben.

Der Aufsichtsrat hat kürzlich den Zinssatz für die Jahre 2024 und 2025 festgelegt. In diesem und im kommenden Jahr erhalten die Anteilseigner 3,3 %. Die Zinsen werden auf die Beträge gezahlt, die während des gesamten Jahres (01.01.-31.12.) auf dem Konto unserer Genossenschaft verzeichnet sind. Diese Mittel werden ausschließlich für wohnungswirtschaftliche Zwecke verwendet, sodass das Kapital in der Genossenschaft bleibt. Ihre Einlagen sind bei uns, als 110 Jahre altem Unternehmen, in sicheren Händen.

Wenn auch Sie Interesse daran haben, weitere Anteile zu erwerben, stehen wir Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.
Vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches, unverbindliches Beratungsgespräch bei Frau Walther unter 0361 74079-345.

 

 

FAQ/Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie werde ich Mitglied bei der WBG Zukunft eG?

Beitrittserklärung
2 Pflichtanteile + 25,00 Euro Eintrittsgeld (nicht rückzahlbar) (nicht verzinslich)
Weitere Pflichtanteile bei Wohnraumversorgung/Anmietung (nicht verzinslich)

1 Geschäftsanteil sind 150,00 Euro
weitere freiwillige Geschäftsanteile (verzinslich)


Wie viele freiwillige Anteile kann ich zeichnen/zahlen?

Die Zeichnung von freiwilligen Anteilen ist auf max. 200 Geschäftsanteile (30.000,00 Euro) begrenzt.

 
Verzinsung (wann/wie hoch/wie lange)?

Mind. 1,5 % p.a., über eine höhere Verzinsung entscheiden Vorstand und Aufsichtsrat am Ende des Jahres nach Geschäftslage und
unter Berücksichtigung der Kapitalmarktlage.

Verzinsung erfolgt erstmals, wenn die freiwilligen Anteile der Genossenschaft ein volles Geschäftsjahr (01.01. – 31.12.) zur Verfügung standen.

Längstens bis zum Ausscheiden, 31.12. eines Jahres. Für den Zeitraum des Ausscheidens bis zur Rückzahlung der Anteile spätestens am 30.06. des Folgejahres werden keine Zinsen gezahlt.

 
Ausschüttung

Die Überweisung der Zinsen erfolgt jährlich nach der Vertreterversammlung (Ende Juni eines Jahres) für das vorangegangene Geschäftsjahr.


Versteuerung der Zinsen

Zur Vermeidung von Steuern auf die Zinserträge ist es ratsam einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Zurzeit befinden wir uns allerdings im System der Einlagenrückgewähr, sodass die ausgeschütteten Zinsen derzeit nicht steuerpflichtig sind.

 
Wie sicher ist meine Einlage?

Wir sind keine Bank, daher auch kein Einlagensicherungsfonds.

Wir bestehen seit über 111 Jahren und greifen auf langjährige Erfahrungen zurück. Außerdem unterliegt unsere Genossenschaft lt. Genossenschaftsgesetz einer Pflichtprüfung und wird jährlich von einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen geprüft.

 
Wie schnell komme ich wieder an mein Geld?

Die Zeichnung von weiteren freiwilligen Anteilen ist mit einer Art Festgeld vergleichbar. Die Kündigung ist nur zum Jahresende mit einer Frist von 1 Jahr möglich. Je nachdem, wann die schriftliche Kündigung bei der Genossenschaft eingereicht wurde, beträgt die Dauer bis zur Rückzahlung der Anteile 1,5 bis 2,5 Jahre.


Was passiert, wenn ich weitere freiwillige Anteile bei der WBG Zukunft eG zeichne?

Mit der Zeichnung von weiteren freiwilligen Anteilen unterstützen Sie unsere Genossenschaft bei der Versorgung ihrer Mitglieder mit gutem, sicherem und sozial verantwortbaren Wohnraum. Gleichzeitig verzinsen wir ihre freiwillig gezeichneten Anteile mit mindestens 1,5 % p. a. Über eine höhere Verzinsung entscheiden Vorstand und Aufsichtsrat am Ende des Jahres entsprechend der Geschäftslage und unter Berücksichtigung des Kapitalmarktes.


Fallen Gebühren an?

Wenn Sie noch kein Mitglied bei uns sind, müssen Sie einmalig zwei Beitrittsanteile zeichnen, die nicht verzinst werden, aber nach Kündigung der Mitgliedschaft wieder zurückgezahlt werden. Außerdem fällt bei der Mitgliedsaufnahme ein einmaliges Eintrittsgeld von derzeit 25,00 € an, welches nicht zurückgezahlt wird.


Was bedeutet eine Mitgliedschaft bei der WBG Zukunft eG?

Mit der Erklärung des Beitritts werden Sie Mitglied unserer Wohnungsbaugenossenschaft. Jedes Mitglied erwirbt dadurch Rechte und Pflichten. Zu den Rechten zählen neben der bevorzugten Wohnungsversorgung beispielsweise die Wahl von Vertretern und sich selbst als Vertreter wählen zu lassen oder der Teilnahme an sonstigen Vorteilen, die die Genossenschaft ihren Mitgliedern gewährt. Zu den Pflichten eines jeden Genossenschaftsmitgliedes gehören unter anderen die Teilnahme am Verlust. Grundlage bildet die Satzung der WBG Zukunft eG (www.wbg-zukunft.de/downloads).


Woher weiß ich, wie hoch derzeit meine gezeichneten Anteile bei der WBG sind?

Nach Bearbeitung ihrer Beitrittserklärung und Zahlungseingang erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben, dem sie den Zahlungseingang und ihren aktuellen Stand ihrer Anteile und Geschäftsguthaben entnehmen können. Außerdem erhalten Sie eine Mitgliedskarte. Da die Zinsen jährlich an sie überwiesen werden, ändert sich das Geschäftsguthaben nur mit der Zeichnung weiterer Anteile bzw. mit der Kündigung von Anteilen und bleibt ansonsten unverändert.